1942-12-04

In Übereinstimmung mit der Staatspolizeileitstelle (Gestapo) Wien wird – noch zu Lebzeiten der Verurteilten! – die Freigabe der Leiche Sr. Restitutas an ihren Orden abgelehnt, da „von diesem im Falle der Überlassung der Leiche eine unerwünschte Propagandatätigkeit und Verherrlichung der zum Tode Verurteilten als Märtyrerin zu erwarten ist“.

(Quelle: BArch R 3017/11279)